Genieße die herrliche Pflanzenvielfalt in unserer alpinen Natur, aber halte dich bitte genau an die gesetzlichen Vorschriften über den Schutz der heimischen Flora. Es liegt auch in deiner Verantwortung, dass keine Pflanzenart ausgerottet wird und für kommende Generationen verloren geht.
Geschützt sind weiters:
Gelbe und schwarze Edelraute, blaue und gelbe Sumpfschwertlilie, Zwergalpenrose, stängellose und glanzblättrige Primel, Baldo-Anemone, Drachenkopf, echter Speik und alle alpinen Polster- und Rosettenpflanzen.
Höchstens fünf Stück darf man u. a. pflücken von:
Maiglöckchen, großem Schneeglöckchen oder Frühlingsknotenblumen, allen Akeleiarten, Steinröschen, Platenigl, Zwergprimel und Mehlprimel, blauem Speick, Zyklame oder Alpenveilchen, weißer und gelber Alpenanemone und Narzissenanemone, allen langstieligen Enzianen, großblütigem und gelbem Fingerhut.
Höchstens einen Handstrauß darf man pflücken von:
Steinnelke, Frühlingsschlüsselblume, Tausendguldenkraut, kurzstängeligen, blaublühenden Enzian und Alpenaster.
Sofern durch das Abschneiden von Zweigen kein Schaden am Baum entsteht, ist es gestattet, einen Handstrauß Zirbenzweige mitzunehmen.